ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE VERMIETUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
der allesEVENT Geschirr- und Gastrogeräteverleih GmbH
FN 462455g
Feldkirchner Straße 179
A – 8055 Seiersberg-Pirka
allesEVENT Geschirr- und Gastrogeräteverleih GmbH
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) sind ausschließliche Geschäftsgrundlage zwischen der
allesEVENT Geschirr- und Gastrogeräteverleih GmbH, FN 462455 g (im Folgenden Vermieter genannt)
und
Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunde genannt)
hinsichtlich der Vermietung der beweglichen Sachen sowie damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung,
die auf der Website https://www.alles-event.at/ abrufbar sind.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass der Vermieter nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss der Vermieter ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens des Vermieters nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen.
Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
Eine Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Ein Vertrag kommt nur zu Stande,
wenn der Kunde diese AGB akzeptiert, wobei dies ausdrücklich oder schlüssig (durch Annahme der Leistung) geschehen kann.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von unter anderem auf der Website angebotenen Gegenständen sowie begleitende Dienstleistungen (Transport, Helfer).
Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website zu finden sind, sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen.
Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung vom Vermieter. Sofern der Kunde eine Bestellung ohne vorherige Anbotstellung vom Vermieter aufgibt, gilt der Vertrag erst nach Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Vermieters als zu Stande gekommen.
Eine Auftragserteilung ist nur bei Bekanntgabe der vollständigen Kundendaten möglich.
Kunden sind an ihr Vertragsangebot zwei Wochen gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) für Verbraucher im Fern- und Auswärtsgeschäft bleibt davon unberührt.
Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet immer die bestellende Person. Ist die bestellende Person, der Benützer und/oder der Rechnungsadressat nicht ident, gilt der Auftrag im Zweifel als von der bestellenden Person erteilt. Die bestellende Person haftet somit für die Bezahlung der Mietrechnung und für alle mit der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten; insbesondere auch dann, wenn die Eintreibung beim Rechnungsadressaten – aus welchen Gründen auch immer – nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
3. Mietpreise und Mietzeit
Der Mietpreis der Mietobjekte sowie der Lohn für Dienstleistungen bemessen sich ausschließlich nach der aktuellen Preisliste in der jeweils gültigen Fassung sowie/oder nach individuellem Angebot. Alle vom Vermieter genannten Preise für Verbraucher sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Unternehmer exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Nicht enthalten sind die anfallenden Liefer- und Versandkosten. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen.
Berechnungsgrundlage für den Mietpreis ist der angefangene Kalendertag bis spätestens 12:00 Uhr mittags. Sollte die Rückgabe/Bereitstellung des Mietgegenstandes durch den Kunde erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so wird eine weitere Mieteinheit in Rechnung gestellt. Ist zusätzlich zum Mietpreis ein Preis für die Reinigung ausgewiesen, so ist dieser unabhängig von Verschmutzungen zu begleichen. Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit. Mieteinheit = Einsatz der Mietware pro Veranstaltungstag + Abholung durch Kunde/Zustellung durch Mitarbeiter des Vermieters am Tag vor Veranstaltung nach Verfügbarkeit (frühestens ab 14:00 Uhr) sowie Rückgabe durch Kunde/Abholung durch Mitarbeiter des Vermieters nach vorheriger Absprache am darauffolgenden Kalendertag der Veranstaltung bis spätestens 12:00 Uhr Mittag.
Für eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich.
Bei Genehmigung durch den Vermieter wird die zusätzlich angefallene Zeit entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.
4. Mindestbestellmenge, Nachbestellungen, Auftragsänderungen
Bei einem Bestellwert unter € 100,00 (netto) wird automatisch eine Aufwandsgebühr in der Höhe von € 15,00 zzgl. 20 % USt verrechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ergänzungsaufträge, denen Grundaufträge mit einem Auftragswert über € 100,00 (netto) voraus gegangen sind.
Nachbestellungen des Kunden bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters.
Eine Auftragsänderung bis 72 Stunden vor Mietbeginn ist kostenlos.
Innerhalb dieser 72 Stunden bis zum Mietbeginn wird für jeden Änderungswunsch eine Mehraufwandsgebühr in der Höhe von € 26,00 zzgl. 20 % USt verrechnet.
5. Rückgabe, Schäden und Verlust
Der Kunde trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rückgabe / Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeiten des Vermieters (Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 16:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis 15:00 Uhr) so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen. Vorherige Terminabsprachen außerhalb der angegebenen Zeiten sind möglich.
Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben.
Dem Kunden wird empfohlen, alle üblichen Versicherungen für den Mietgegenstand abzuschließen. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht.
Wird der Mietgegenstand nicht oder in einem beschädigten Zustand zurückgeliefert, so besteht eine Zahlungspflicht des Kunden in
Höhe des Zeitwertes bzw. der für die Schadensbehebung notwendigen Reparaturkosten zuzüglich allfälliger Nebenkosten.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist angehalten, unaufgefordert bei der Bestellung bekannt zu geben, ob er im Umgang mit dem Mietgegenstand geschult ist,
oder eine Einschulung durch fachlich versierte Mitarbeiter des Vermieters benötigt.
Der Kunde stellt bei Selbstabholung sicher, dass er über ein dafür geeignetes Fahrzeug sowie über eine Ladesicherung verfügt.
Der Kunde ist zum Schadenersatz verpflichtet, der durch eine unsachgemäße Ladesicherung entsteht.
Sämtliche zum Betrieb des Mietgegenstandes notwendigen Zu- und Ableitungen sind vom Kunden auf eigene Kosten – nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – herzustellen. Es stehen bei Bedarf technische Mitarbeiter des Vermieters nach Vereinbarung zu den jeweils aktuell geltenden Stundensätzen für die ordnungsgemäße Hilfestellung zur Verfügung. Die Beistellung bzw. Beschaffung von dafür notwendigem Material gehen zu Lasten des Kunden. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter bzw. deren Fachpersonal durchgeführt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Übernahme auf seine Mangelfreiheit zu prüfen. Stellt der Kunde Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Beanstandungen nach ordnungsgemäßer Übernahme der Gegenstände sind ausgeschlossen.
Störungen an Geräten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Das Serviceteam des Vermieters wird versuchen, das Problem umgehend zu lösen.
Verschmutzungen des Mietgegenstandes sind vor Rückgabe ordnungsgemäß zu reinigen. Im Fall einer erheblichen über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzung ist der Vermieter aber berechtigt, dem Kunden zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Sollte der Kunde wider die Vereinbarung ungereinigte Mietgegenstände retournieren, so ist er verpflichtet, die Reinigung zum aktuell geltenden Reinigungsstundensatz inklusive aller dafür erforderlichen Hilfsmittel zu begleichen. Sollte es durch Reinigung nicht mehr möglich sein, den Gegenstand in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, so wird der Zeitwert des Mietgegenstandes verrechnet.
Der Kunde verpflichtet sich weiters, den Mietgegenstand ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen bzw. vereinbarten Zwecke einzusetzen.
Er hat allfällig erteilte Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise die Mietgegenstände betreffend einzuhalten.
Der Kunde hat den Mietgegenstand vor Witterungs-, Fremdeinflüssen und sonstigen äußeren Einflüssen in geeigneter Weise zu schützen.
Eine Weitergabe zur Benützung an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter möglich.
Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.
7. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Die Mietgegenstände sind der Website (www.alles-event.at), dem Bestellformular oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind Circa-Werte und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Weiters leistet der Vermieter keine Gewähr dafür, dass die auf der Website veröffentlichten Fotos insbesondere hinsichtlich Farbe, Muster, Struktur ident sind mit den tatsächlich gelieferten Gegenständen.
Es gelten die Auftrags- und Bestellnummern sowie die Objektbezeichnungen des Vermieters.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.
Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, Mängel am Liefergegenstand unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach Übergabe dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.
Die Nutzung des mangelhaften Mietgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung
erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen.
8. Vertragslaufzeit
Mit Übergabe bzw. vertragsgemäßer Bereithaltung zur Abholung beginnt die Mietdauer.
Das Mietverhältnis endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht rechtzeitig während der Öffnungszeiten des Vermieters (Mo. bis Do. 07:30 bis 16:30 Uhr, Fr. 07:30 bis 15:00 Uhr) oder wird der Gegenstand vom Kunden – wenn vertraglich vereinbart – nicht vor 12:00 Uhr am Tag der Rückgabe/Abholung durch Mitarbeiter des Vermieters zur Verfügung gestellt,
so verlängert sich die Mietzeit um eine Mieteinheit.
Die Mietdauer ergibt sich aus den vereinbarten Zeiten inklusive des Zeitaufwandes für Anlieferung und Abholung der Gegenstände; mindestens wird jedoch eine Mieteinheit in Rechnung gestellt. Werden die Mietgegenstände nicht vereinbarungsgemäß retourniert, oder können diese auf Grund eines Verschuldens von Seiten des Kunden nicht abgeholt werden, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um eine weitere Mieteinheit und wird dementsprechend verrechnet. Ebenso behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Aufwendungen geltend zu machen.
Lieferungen an Sonn- und Feiertagen sowie in den Abend- und Nachtstunden (18:00 bis 07:00 Uhr früh) müssen gesondert angefragt werden.
Es wird in diesem Fall ein marktüblicher Zuschlag verrechnet.
9. Stornobedingungen
Kostenlose Stornierungen von Bestellungen bzw. von Aufträgen können bis 14 Tage vor Anlieferung/Selbstabholung durchgeführt werden.
Sollte es zu einer Stornierung innerhalb der letzten 13 bis 7 Tage vor der Anlieferung/Selbstabholung kommen, so werden 50 % der Auftragssumme verrechnet.
Bei Stornierungen 3 bis 2 Tage vor der Veranstaltung werden 80 % der Auftragssumme verrechnet.
Bei Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor Anlieferung/Selbstabholung wird die gesamte Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Stornierungen werden ausschließlich schriftlich akzeptiert.
10. Preisgestaltung
Der Vermieter ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Energietransporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Mitarbeiterlöhne etc. nach oben oder nach unten verändern.
Die von dem Vermieter angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Mietpreises oder Werklohnes orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert.
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung von Mietpreis und Lohn.
11. Lieferbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin schriftlich zugesagt wurde.
Im Fall der Verzögerung der Leistung des Vermieters ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies:
Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Bei Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes im vereinbarten Zeitraum hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Die Entgegennahme des Mietgegenstandes muss per Unterschrift auf dem Kommissionsschein/Lieferschein gegengezeichnet werden. Der Kunde bescheinigt durch Zeichnung des Kommissionsscheins/Lieferscheins, dass er die Mietgegenstände geprüft und in einwandfreiem Zustand übernommen hat. Reklamationen bei Übernahme müssen hier vermerkt werden und werden bei der Abholung berücksichtigt. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird der Mietgegenstand auf Gefahr und Kosten des Kunden am Veranstaltungsort hinterlassen.
Der Kunde stellt zudem sicher, dass im Falle einer Lieferung durch den Vermieter, dessen Mitarbeitern und Fahrzeugen freier,
geeigneter und termingerechter Zugang möglich ist. Die Zufahrt mit einem LKW bis 40 t muss gewährleistet sein.
12. Gefahrentragung
Für den Gefahrenübergang bei Übersendung des Mietgegenstandes an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald der Vermieter den Mietgegenstand zur Abholung im Werk oder Lager bereithält,
diesen selbst anliefert oder an einen Transporteur übergibt.
13. Kennzeichnung Mietgegenstände
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Mietgegenstände durch Kennzeichnungen in Form von Logos oder sonstigen Maßnahmen als sein Eigentum zu deklarieren.
14. Widerruf / Rücktrittsrecht
Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege
oder außerhalb des Geschäftsraumes vom Vermieter iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, dem Vermieter mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Der Widerruf ist zu adressieren an:
allesEVENT Geschirr- und Gastrogeräteverleih GmbH, FN 462455 g
Feldkirchner Straße 179, 8055 Seiersberg-Pirka
office@alles-event.at
Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat der Vermieter die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten. Der Kunde hat gegebenenfalls den bereits empfangenen Gegenstand unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von vom Vermieter so lange verweigert werden, bis der Gegenstand zurückerhalten wurde bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass der Gegenstand zurückgesandt wurde,
je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt.
Die Gegenstände sind an folgende Adresse rückzuübermitteln:
allesEVENT Geschirr- und Gastrogeräteverleih GmbH, FN 462455 g
Feldkirchner Straße 179
8055 Seiersberg-Pirka
Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.
15. Datenschutz
Bestimmungen zum Datenschutz sind auf der Website Hinweise zum Datenschutz enthalten.
Der Vermieter macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).
Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages des Vermieters automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist.
Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
16. Urheberrecht
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Fotos und Videos von den Mietgegenständen in Absprache mit dem Kunden vor Ort zu machen.
17. Zahlungsmodalitäten
Die Lieferung des Mietgegenstandes erfolgt erst nach Zahlungseingang. Es gilt Vorauskasse. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, jedenfalls aber vor Mietbeginn. Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatzwege verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für die vom Vermieter entstehenden Mahn- und Inkassospesen,
soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind.
Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden.
Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
Der Vermieter ist berechtigt, vom Kunden Zug um Zug gegen Übergabe der Sachen eine unverzinsliche Kaution
in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Sachen als Sicherheit zu verlangen.
18.Information außergerichtliche Streitbeilegung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über nachfolgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Vermieters sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
20. Schlussbestimmungen
Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.